Die Umschreibung Grundbuch Todesfall steht auf der To-do-Liste fast aller Erben einer Immobilie – und wird trotzdem oft monatelang aufgeschoben. Dabei sparst du bares Geld, wenn du schnell handelst: Innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod trägt das Grundbuchamt dich gebührenfrei als neuen Eigentümer ein. Hier erfährst du, welche Unterlagen du brauchst, wie der Antrag aussieht und welche Fallstricke es gibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem Tod wird das Grundbuch unrichtig – die Erben müssen die Grundbuchberichtigung beantragen.
- Der Antrag ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall gebührenfrei, danach kostet er eine volle Gebühr nach dem Immobilienwert.
- Als Nachweis brauchst du die Ausfertigung des Erbscheins oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
- Ein schriftlicher, unterschriebener Antrag genügt in der Regel – ein Notar ist für die reine Berichtigung meist nicht nötig.
- Jeder Miterbe darf den Antrag allein für die gesamte Erbengemeinschaft stellen.
Warum die Umschreibung im Grundbuch nach dem Tod nötig ist
Mit dem Erbfall gehen Haus oder Wohnung automatisch auf die Erben über. Das Eigentum wechselt also außerhalb des Grundbuchs – im Register steht aber weiterhin der Verstorbene. Juristen sprechen von einem unrichtigen Grundbuch.
Solange dieser Zustand anhält, kannst du kaum über die Immobilie verfügen. Banken verlangen für neue Grundschulden einen eingetragenen Eigentümer, Käufer wollen Klarheit. Zudem darf das Grundbuchamt die Erben nach § 82 der Grundbuchordnung auffordern, die Berichtigung zu beantragen, und dies notfalls mit Zwangsgeld durchsetzen.
Wer die Immobilie gerade erst geerbt hat und den Gesamtüberblick sucht, findet in unserer Checkliste Haus geerbt alle weiteren Schritte von der Ausschlagungsfrist bis zur Erbschaftsteuer.
Umschreibung Grundbuch nach Todesfall: So läuft der Antrag
Für die Umschreibung des Grundbuchs nach einem Todesfall stellst du beim zuständigen Grundbuchamt einen schriftlichen Antrag auf Grundbuchberichtigung und legst den Erbnachweis bei. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt – nicht das Gericht am Wohnort des Verstorbenen oder der Erben.
So gehst du bei der Umschreibung Grundbuch Todesfall Schritt für Schritt vor:
- Grundbuchamt ermitteln: Das zuständige Amtsgericht findest du über den Grundbuchauszug oder die Justizportale der Länder.
- Erbnachweis beschaffen: Erbschein beantragen oder beglaubigte Abschrift des notariellen Testaments samt Eröffnungsprotokoll besorgen.
- Antrag formulieren: Grundbuchblatt, bisherigen Eigentümer und neue Eigentümer mit Geburtsdaten nennen.
- Wert angeben: Den ungefähren Verkehrswert der Immobilie mitteilen – das Amt braucht ihn für die Kostenprüfung.
- Unterschreiben und einreichen: Antrag per Post oder persönlich abgeben, Kopien für deine Unterlagen behalten.
- Eintragungsnachricht abwarten: Das Grundbuchamt informiert dich schriftlich, sobald die Erben eingetragen sind.

Welche Unterlagen das Grundbuchamt verlangt
Das Grundbuchamt prüft streng formal. Es trägt nur ein, wenn die Erbfolge in der Form nachgewiesen ist, die § 35 der Grundbuchordnung vorschreibt. Einfache Kopien reichen nicht.
| Unterlage | Wann nötig | Wichtig |
|---|---|---|
| Ausfertigung des Erbscheins | Bei handschriftlichem Testament oder gesetzlicher Erbfolge | Keine beglaubigte oder einfache Kopie, sondern Ausfertigung |
| Notarielles Testament oder Erbvertrag | Wenn eine öffentliche Verfügung von Todes wegen vorliegt | Beglaubigte Abschrift plus Eröffnungsprotokoll |
| Europäisches Nachlasszeugnis | Bei Erbfällen mit Auslandsbezug | Beglaubigte Abschrift, nicht älter als sechs Monate |
| Verweis auf Nachlassakten | Wenn Nachlassgericht und Grundbuchamt zum selben Amtsgericht gehören | Aktenzeichen im Antrag angeben |
| Wertangabe | Immer | Für die Prüfung der Gebühren |
Ein handschriftliches Testament genügt dem Grundbuchamt allein nicht. In diesem Fall führt kein Weg am Erbschein vorbei. Enthält ein notarielles Testament eine Pflichtteilsklausel, verlangen manche Ämter zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung der Erben, dass niemand den Pflichtteil geltend gemacht hat.
Die Hamburger Justiz fasst die Anforderungen in ihrem Serviceangebot zur Berichtigung des Eigentümers nach Erbfall übersichtlich zusammen.
Was kostet die Umschreibung Grundbuch Todesfall?
Die Umschreibung des Grundbuchs nach einem Todesfall ist gebührenfrei, wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod beim Grundbuchamt eingeht. Später verlangt das Amt eine volle Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, berechnet vom Wert der Immobilie. Zusätzliche Kosten entstehen häufig für den Erbschein.
Die wichtigsten Kostenpositionen im Überblick:
| Position | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| Eintragung der Erben (Antrag binnen zwei Jahren) | 0 Euro | Privileg für Erben |
| Eintragung der Erben (späterer Antrag) | Volle Gebühr nach Immobilienwert | Bei mittleren Werten schnell mehrere Hundert Euro |
| Erbschein | Gebühren nach Nachlasswert | Verfahren plus eidesstattliche Versicherung |
| Notarieller Antrag (optional) | Notargebühr | Für die reine Berichtigung meist nicht erforderlich |
| Grundbuchauszug | Rund 10 bis 20 Euro | Je nach Art des Auszugs |
Die Zwei-Jahres-Frist zählt ab dem Todestag, nicht ab Erteilung des Erbscheins. Zieht sich das Erbscheinsverfahren hin, reiche den Antrag trotzdem rechtzeitig ein und kennzeichne, dass der Erbnachweis nachgereicht wird. Kläre das am besten telefonisch mit dem Grundbuchamt.
Muster: Antrag auf Grundbuchberichtigung nach Erbfall
Viele Grundbuchämter stellen eigene Formulare bereit, etwa das Land Berlin auf seiner Seite zur Eigentümerberichtigung nach Erbfall. Ein formloser Antrag erfüllt aber denselben Zweck. Eine mögliche Formulierung:
An das Amtsgericht – Grundbuchamt – [Ort]. Betreff: Grundbuch von [Gemarkung], Blatt [Nummer]. Als Erbe des am [Datum] verstorbenen [Name, Geburtsdatum] beantrage ich die Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung der Erben als Eigentümer: [Name, Geburtsdatum, Anschrift aller Erben], in Erbengemeinschaft. Als Nachweis der Erbfolge füge ich [Ausfertigung des Erbscheins vom … / beglaubigte Abschrift des notariellen Testaments nebst Eröffnungsprotokoll] bei. Der Verkehrswert des Grundbesitzes beträgt etwa [Betrag] Euro. [Ort, Datum, Unterschrift]
Diese Formulierung dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Erbfällen – etwa mit Vor- und Nacherbschaft oder Testamentsvollstreckung – lohnt sich der Gang zum Notar.

Sonderfälle: Erbengemeinschaft, Verkauf, Testamentsvollstrecker
Nicht jeder Erbfall verläuft nach Schema F. Diese Konstellationen solltest du kennen:
Mehrere Erben
Erben mehrere Personen, trägt das Grundbuchamt alle gemeinsam „in Erbengemeinschaft“ ein. Jeder Miterbe darf den Antrag allein für alle stellen. Übernimmt ein Miterbe das Haus direkt im Rahmen der Erbauseinandersetzung, kann unter Umständen gleich er allein eingetragen werden – sprich das vorab mit dem Grundbuchamt ab.
Sofortiger Verkauf
Wollen die Erben die Immobilie verkaufen, müssen sie sich nicht zwingend vorher eintragen lassen. § 40 der Grundbuchordnung macht die Voreintragung entbehrlich, wenn Erben das Eigentum übertragen. Der Notar kümmert sich dann um den Ablauf. Vor dem Verkauf solltest du den Marktwert kennen – Tipps dazu liefert unser Beitrag Immobilie bewerten.
Testamentsvollstreckung und Nacherbschaft
Hat der Verstorbene eine Testamentsvollstreckung angeordnet, trägt das Grundbuchamt einen entsprechenden Vermerk ein. Bei Vor- und Nacherbschaft erscheint ein Nacherbenvermerk, der Verfügungen des Vorerben beschränkt.
Ehepartner als Miteigentum
Waren beide Ehepartner je zur Hälfte eingetragen, betrifft die Umschreibung nur den Anteil des Verstorbenen. Der überlebende Partner bleibt mit seiner Hälfte unverändert eingetragen.
Nach der Eintragung: Bank, Versicherung und Grundsteuer
Mit der erledigten Grundbuchumschreibung ist die Arbeit nicht ganz vorbei. Die Eintragung zieht einige Folgeschritte nach sich, die du direkt mit erledigen solltest.
- Bank informieren: Läuft noch ein Immobilienkredit des Verstorbenen, geht er auf die Erben über. Kläre mit der Bank, wer die Raten zahlt und ob eine Umschuldung sinnvoll ist.
- Versicherung anpassen: Die Wohngebäudeversicherung läuft weiter, sollte aber auf die neuen Eigentümer umgestellt werden. Melde einen Leerstand ausdrücklich.
- Grundsteuer im Blick behalten: Das Grundbuchamt meldet den Eigentümerwechsel an das Finanzamt. Die Grundsteuer wird dir ab dem Folgejahr zugerechnet; den Bescheid stellt die Gemeinde aus.
- Neuen Grundbuchauszug anfordern: Er belegt deine Eigentümerstellung gegenüber Banken, Behörden und Handwerkern.
Wer die Immobilie behalten und modernisieren möchte, braucht häufig eine neue Finanzierung. Erst nach der Umschreibung Grundbuch Todesfall kann die Bank eine neue Grundschuld eintragen lassen – ein weiterer Grund, den Antrag früh zu stellen.
Fristen und typische Fehler
Eine starre gesetzliche Frist für die Berichtigung gibt es nicht. Die entscheidende Marke ist die Zwei-Jahres-Grenze für die Gebührenfreiheit. Diese Fehler kosten Erben beim Thema Umschreibung Grundbuch Todesfall immer wieder Zeit und Geld:
- Kopie statt Ausfertigung: Das Grundbuchamt weist einfache oder beglaubigte Kopien des Erbscheins zurück.
- Falsches Amt: Der Antrag geht ans Amtsgericht am Wohnort statt dorthin, wo die Immobilie liegt.
- Fehlende Geburtsdaten: Ohne vollständige Angaben aller Erben verzögert sich die Eintragung.
- Frist verpasst: Wer erst nach drei Jahren beantragt, zahlt die volle Gebühr.
- Grundschulden vergessen: Eingetragene Belastungen bleiben bestehen, auch wenn der Kredit längst getilgt ist.
Ist die Grundschuld des Verstorbenen bereits abbezahlt, kannst du sie gleich im Anschluss löschen lassen. Das schafft klare Verhältnisse für Verkauf oder neue Finanzierung.
So gehst du jetzt vor
Prüfe zuerst, welcher Erbnachweis bei dir greift: Liegt ein notarielles Testament vor, fordere beim Nachlassgericht das Eröffnungsprotokoll und eine beglaubigte Abschrift an. Andernfalls beantrage den Erbschein. Trage dir den Todestag plus zwei Jahre als Stichtag für die Umschreibung Grundbuch Todesfall in den Kalender ein.
Dann setzt du den Antrag auf, nennst Grundbuchblatt, Erben und Wert und reichst alles beim zuständigen Grundbuchamt ein. Wie die neue Grundsteuer für dich als Eigentümer berechnet wird, erklärt unser Beitrag Grundsteuer für Eigentümer. Weitere Ratgeber findest du im Ressort Kaufen & Finanzieren.
FAQ: Häufige Fragen zur Umschreibung des Grundbuchs nach einem Todesfall
Wie lange dauert die Umschreibung im Grundbuch nach einem Todesfall?
Liegen alle Unterlagen vollständig vor, tragen viele Grundbuchämter die Erben innerhalb weniger Wochen ein. Die Bearbeitungszeit schwankt je nach Auslastung des Amtes deutlich. Die meiste Zeit kostet oft das Erbscheinsverfahren beim Nachlassgericht, das je nach Fall mehrere Wochen bis Monate dauern kann.
Brauche ich einen Notar für die Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall?
Für die reine Berichtigung meist nicht. Ein schriftlicher, unterschriebener Antrag mit dem passenden Erbnachweis genügt in der Regel. Einen Notar brauchst du, wenn du gleichzeitig weitere Erklärungen abgibst, etwa bei einer Erbauseinandersetzung, einem Verkauf oder der Löschung einer Grundschuld mit beglaubigter Unterschrift.
Was passiert, wenn ich das Grundbuch nicht umschreiben lasse?
Das Grundbuchamt kann dich auffordern, die Berichtigung zu beantragen, und dies mit Zwangsgeld durchsetzen. Außerdem kannst du ohne Eintragung kaum Kredite auf die Immobilie aufnehmen. Wer die Zwei-Jahres-Frist verpasst, zahlt zudem eine volle Gebühr nach dem Wert der Immobilie.
Wer darf den Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen?
Antragsberechtigt sind der Alleinerbe, jeder einzelne Miterbe und ein Testamentsvollstrecker, sofern einer eingesetzt ist. Ein Miterbe kann den Antrag also allein für die gesamte Erbengemeinschaft stellen. Er muss dann alle Erben mit Namen und Geburtsdatum angeben und den Erbnachweis beifügen.
Reicht ein handschriftliches Testament für das Grundbuchamt?
Nein. Ein privates, handschriftliches Testament genügt als Nachweis für das Grundbuchamt nicht. In diesem Fall musst du einen Erbschein beim Nachlassgericht oder über einen Notar beantragen. Nur notarielle Testamente und Erbverträge samt Eröffnungsprotokoll können den Erbschein in der Regel ersetzen.
